Die marktschwalbe GmbH mit Geschäftsanschrift Wilmersdorfer Straße 164, 10585 Berlin ist unter HRB 264054 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 30.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. April 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Tobias Biehle, Robin Kellermann und Klaus Hans Robert Tenning; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 15.04.2025.
- Rechtsform eingetragenDurch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ist das Stammkapital um 28.500,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (FirmHRB 264054
- Vertreter eingetragenKlaus Hans Robert TenningHRB 264054
- Adresse eingetragenWilmersdorfer Straße 164, 10585 BerlinHRB 264054
- Stammkapital eingetragen30.000,00HRB 264054
- Firma eingetragenmarktschwalbe GmbHHRB 264054
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 264054
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 30.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Wilmersdorfer Straße 164, 10585 BerlinStand 15.04.2025
- Gründung
- 12.04.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 15.04.2025
- Gegenstand
- Die Planung, Realisierung und der operative Betrieb regionaler Liefernetzwerke. Der Transport der Waren basiert dabei vorrangig auf dem Einsatz fernüberwachter Transportdrohnen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 15.04.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Planung, Realisierung und der operative Betrieb regionaler Liefernetzwerke. Der Transport der Waren basiert dabei vorrangig auf dem Einsatz fernüberwachter Transportdrohnen (Unbemannte Flugsysteme, engl: Uncrewed Aerial Systems). Die Gesellschaft wird Geschäfte, zu deren Vornahme eine behördliche Genehmigung erforderlich ist (z. B. nach § 34 c GewO, § 1 KWG), erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen.