Marina Urner - Ulrich Weber Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Nürnberg · PR 100Die Marina Urner - Ulrich Weber Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Schwabach ist unter PR 100 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Marina Urner und Ulrich Weber; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. Juni 2024.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.06.2024.
- Rechtsform eingetragenPR 100
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 100
- Firma eingetragenPR 100
- Vertreter eingetragenMarina UrnerPR 100
- Vertreter eingetragenUlrich WeberPR 100
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 100
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 24.06.20244 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.06.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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