Die Marienhaus GmbH mit Sitz in Waldbreitbach und Geschäftsanschrift Margaretha-Flesch-Straße 5, 56588 Waldbreitbach ist unter HRB 12893 im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur eingetragen. Das Kapital beträgt 55.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Februar 2004. Die Geschäftsführung liegt bei Sebastian Spottke, Alexander Schuhler und Christoph Wagner; drei Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 01.09.2026.
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.HRB 12893
- Unternehmensgegenstand eingetragenGegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Fördemng von Jugendund Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (2) Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsund Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, Z. B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheitsund Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungsund Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungsund Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der AbgabenOrdnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Hatten und Verwalten von Beteitigungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der AbgabenOrdnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen DiözesanCaritasverband. (9) Die Gesellschaft verwirklicht die in den Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke insbesondere im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-15). (10) Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der MarienhausGruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der 51 bis 68 AO erfüllen. (11) Zu den Gesellschaften der MarienhausGruppe gehören die Tochterund weitere Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft sowie die Gesellschafter der Gesellschaft, insbesondere die MarienhausStiftung und die St. Franziskus Umweltstiftung. (12) Zu den weiteren Körperschaften gehören:Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V. (13) Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Absätzen 11 und 12 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. (14) Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen:HRManagement;Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;Versicherungswesen;Aus- /Fortund Weiterbildung;Arbeitsmedizin;Geschäftsführungsdienstleistungen( inkl. Stabstellen Recht, Marketing etc.);ITLeistungen, - Überlassung von Mitarbeitern;Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien und sonstigen Mobilien;Betriebsführungsund Geschäftsbesorgungsleistungen. (15) Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 1 1 und 12 folgende Leistungen.Reinigungsdienstleistungen;Energieversorgung;Aus- /Fortund Weiterbildung;Betriebsführungsund GeschäftsbesorgungsleistungenITLeistungen,Baumanagement,Technikdienstleistungen,Einkauf und Logistik;Cateringleistungen;sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste).Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien und sonstigen Mobilien; - Überlassung von Mitarbeitern; (16) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.HRB 12893
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsund Übernahmevertrages vom 11.08.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2026 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2026 Teile des Vermögens der:HRB 12893
- Vertreter gelöschtSilvia KühlemHRB 12893
- Sitz eingetragenHRB 12893
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur.
- Registergericht
- Amtsgericht Montabaur
- Registernummer
- HRB 12893
- Kapital
- 55.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Margaretha-Flesch-Straße 5, 56588 WaldbreitbachStand 01.09.2026
- Gründung
- 19.02.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 01.09.2026
- Gegenstand
- Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, drei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 01.09.2026.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Fördemng von Jugendund Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (2) Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsund Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, Z. B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheitsund Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungsund Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungsund Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der AbgabenOrdnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Hatten und Verwalten von Beteitigungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der AbgabenOrdnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen DiözesanCaritasverband. (9) Die Gesellschaft verwirklicht die in den Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke insbesondere im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-15). (10) Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der MarienhausGruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der 51 bis 68 AO erfüllen. (11) Zu den Gesellschaften der MarienhausGruppe gehören die Tochterund weitere Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft sowie die Gesellschafter der Gesellschaft, insbesondere die MarienhausStiftung und die St. Franziskus Umweltstiftung. (12) Zu den weiteren Körperschaften gehören:Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V. (13) Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Absätzen 11 und 12 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. (14) Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen:HRManagement;Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;Versicherungswesen;Aus- /Fortund Weiterbildung;Arbeitsmedizin;Geschäftsführungsdienstleistungen( inkl. Stabstellen Recht, Marketing etc.);ITLeistungen, - Überlassung von Mitarbeitern;Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien und sonstigen Mobilien;Betriebsführungsund Geschäftsbesorgungsleistungen. (15) Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 1 1 und 12 folgende Leistungen.Reinigungsdienstleistungen;Energieversorgung;Aus- /Fortund Weiterbildung;Betriebsführungsund GeschäftsbesorgungsleistungenITLeistungen,Baumanagement,Technikdienstleistungen,Einkauf und Logistik;Cateringleistungen;sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste).Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien und sonstigen Mobilien; - Überlassung von Mitarbeitern; (16) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
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