Die Lorenz & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Roth ist unter PR 19 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Leonhard Bauer, Klaus Herzog und Matthias Kanis; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 19
- Sitz eingetragenPR 19
- Vertreter eingetragenKlaus HerzogPR 19
- Firma eingetragenPR 19
- Rechtsform eingetragenPR 19
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 19
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Aufgaben gem. §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG, § 129 WPO sowie Erlaubnis, fremde Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Privatrechts einschließlich des Handels- und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Aufgaben gem. §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG, § 129 WPO sowie Erlaubnis, fremde Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Privatrechts einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts zu besorgen (RBerG), d. h. auch Prüfung von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftliche Beratung, Gutachtertätigkeiten, treuhänderische Verwaltung und Testamentsvollstreckung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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