Die Lindemann & Klein Beratende Ingenieure PartmbB mit Sitz in Wermelskirchen ist unter PR 5093 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Sven Imanuel Klein und Ina Lindemann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 5093
- Vertreter eingetragenSven Imanuel KleinPR 5093
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 5093
- Vertreter eingetragenIna LindemannPR 5093
- Firma eingetragenPR 5093
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5093
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die von Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Ingenieurbüro, insbesondere in den Bereichen (a) Gutachtenerstellung für Gerichte…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die von Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Ingenieurbüro, insbesondere in den Bereichen (a) Gutachtenerstellung für Gerichte, öffentliche Einrichtungen und private Auftraggeber (b) Beratung von privaten und öffentlichen Auftraggebern bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen (c) Umsetzung von Baumaßnahmen im Sinne der Leistungsphase 8 HOAI. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.
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