LHP Hahn & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
AktivAG Fürth · PR 70Die LHP Hahn & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Bad Windsheim ist unter PR 70 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Martin Auer, Florian Hahn und Bettina Wolfarth; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Mai 2021.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.05.2021.
- Firma eingetragenPR 70
- Rechtsform eingetragenPR 70
- Vertreter eingetragenMartin AuerPR 70
- Vertreter eingetragenFlorian HahnPR 70
- Sitz eingetragenPR 70
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 70
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 27.05.202110 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Ist die gemeinsame Berufsausübung auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung, insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.05.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ist die gemeinsame Berufsausübung auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung, insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung, die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Partnerschaft sind Tätigkeiten, die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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