Die Lebenshilfe Rhein-Hunsrück gGmbH mit Sitz in Kastellaun und Geschäftsanschrift Eifelstraße 7, 56288 Kastellaun ist unter HRB 4434 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Dezember 2001. Die Geschäftsführung liegt bei Annika Bohn und Christian Manfred Heinz Friedrich; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Oktober 2023.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.10.2023.
- Vertreter eingetragenChristian Manfred Heinz FriedrichHRB 4434
- Rechtsform eingetragenHRB 4434
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 4434
- Firma eingetragenHRB 4434
- Stammkapital eingetragenHRB 4434
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach.
- Registergericht
- Amtsgericht Bad Kreuznach
- Registernummer
- HRB 4434
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Eifelstraße 7, 56288 KastellaunStand 13.10.2023
- Gründung
- 19.12.2001
- Tag der letzten Eintragung
- 13.10.20235 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.10.2023.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung alller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und andere unterstützungsbedürftige Menschen aller Altersstufen bedeuten. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderkindergärten und integrative Gruppen; Tagesförderstätten für schwerstbehinderte Menschen; Arbeitsprojekte für Menschen mit Behinderungen; Wohnheime/Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen: Fort- und Weiterbildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich: ambulante Angebote, wie familienentlastende Dienste, Frühförderung, heilpädagogische Familienhilfe, Integrationshilfe in Kindergärten und Schulen und anderes mehr; altersgerechtes und betreutes Wohnen; vorbeugende und helfende Tägitkeiten auf dem Gebiet der sozialen Arbeit; Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe; Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen und gesellschaftlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft trägt Sorge dafür, dass bei Führung der Geschäfte sinngemäß die "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bundesvereinigung e.V. Marburg" dem Gesellschaftszweck entsprechend beachtet werden. Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sind Grundsätze und Richtlinien nicht. Die Gesellschaft verwendet das Verbandszeichen der "Lebenshilfe", solange dem Gründungsgesellschafter die Stimmenmehrheit an der Gesellschaft zusteht. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
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