Die Lara. berlin gGmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Berliner Straße 7, 13187 Berlin ist unter HRB 90016 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. Juni 2003. Die Geschäftsführung liegt bei Sabine Schoenermark und Kristin Wendorf; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 90016
- Stammkapital eingetragenHRB 90016
- Firma eingetragenHRB 90016
- Vertreter eingetragenSabine SchoenermarkHRB 90016
- Vertreter eingetragenKristin WendorfHRB 90016
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 90016
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Berliner Straße 7, 13187 BerlinStand 27.01.2025
- Gründung
- 23.06.2003
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe und Förderung der Bildung und Erziehung. Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsange- bot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Das Erbringen von Leistungen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII (KJHG). a) soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII Entsprechend der Vorgaben des § 29 SGB VIII ist soziale Gruppenarbeit als eigenständige Hilfe zur Über- windung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen bei Kindern zu verstehen. b) sozialpädagogische Betreuungshilfe/Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII Diese ambulante Hilfeform kommt bei Problemen und Verhaltensauffälligkeiten individueller Art bei Kin- dern oder Jugendlichen zur Anwendung. c) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Diese Hilfeform ist dann angezeigt, wenn die Familie in ihrer Gesamtheit der Unterstützung bedarf. Ihre Aufgabe besteht in einer ressourcenorientierten Beratung und Begleitung aller Familienmitglieder. d) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) Zielgruppe dieser Hilfeform sind junge Heranwachsende, die sich frühzeitig von ihrem Elternhaus gelöst haben oder sehr schlechten Kontakt zu diesem haben. e) Familientherapie, Lerntherapie, Psychotherapie (nach § 21 Abs. 3 KJHG); f) Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften
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