Die Laaf & Heyden GmbH mit Sitz in Aldenhoven und Geschäftsanschrift Frauenrather Str. 16-18, 52457 Aldenhoven ist unter HRB 3765 im Handelsregister des Amtsgerichts Düren eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. Dezember 1992. Zur Vertretung berechtigt ist Wilhelm Josef Laaf; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 3765
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 3765
- Vertreter geändertWilhelm Josef LaafHRB 3765
- Stammkapital eingetragenHRB 3765
- Vertreter gelöschtManfred HeydenHRB 3765
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Düren.
- Registergericht
- Amtsgericht Düren
- Registernummer
- HRB 3765
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Frauenrather Str. 16-18, 52457 AldenhovenStand 28.01.2025
- Gründung
- 02.12.1992
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.2025
- Gegenstand
- Der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt sowie der Neu- und Gebrauchtwagenhandel . Der Gesellschaft ist es gestattet, andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt sowie der Neu- und Gebrauchtwagenhandel . Der Gesellschaft ist es gestattet, andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck .zu übernehmen, zu betreiben und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, auch deren Geschäfte zu führen und die unbeschränkte Haftung zu übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten . Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen; diese bedürfen der Zustimmung der Gesellschafter.