Die L.E. Media-Partner UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leipzig und Geschäftsanschrift Täubchenweg 72, 04317 Leipzig ist unter HRB 26901 im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Das Stammkapital beträgt 1.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 3. Dezember 2010. Zur Vertretung berechtigt ist Riek Sowada; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 04.11.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.HRB 26901
- Stammkapital eingetragenHRB 26901
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 16.08.2024, AZ: 401 IN 999/24, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.HRB 26901
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 26901
- Vertretungsregelung eingetragenDie Gesellschaft wird durch Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG.HRB 26901
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- HRB 26901
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 1.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Täubchenweg 72, 04317 LeipzigStand 04.11.2025
- Gründung
- 03.12.2010
- Tag der letzten Eintragung
- 04.11.2025
- Gegenstand
- Ist der Vertrieb von KommunikationsAnschlüssen, und zwar in Form von Vertriebspartnerschaften mit Handy-, Internetund Festnetzprovidern, das Anbieten und Vertreiben von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.11.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ist der Vertrieb von KommunikationsAnschlüssen, und zwar in Form von Vertriebspartnerschaften mit Handy-, Internetund Festnetzprovidern, das Anbieten und Vertreiben von Versorgungsverträgen mit Energieversorgern, der Handel mit überwiegend elektronischen Warenartikel sowie Annahme, Reparatur und Tausch überwiegend elektronischer Artikel, und zwar sowohl im Wege der persönlichen als auch der elektronischen und telefonischen Auftragsbearbeitung sowie die Steuerung und Beauftragung von Baudienstleistungen im Sanierungsbereichkein Neubau -, dazu gehört der Rückbau und Abriss, die Ausführung von Trockenbauarbeiten mit Bausystemen, Fassadensanierung, der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie die Bauauftragsvermittlung. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerklliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmer erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.