Kulturzentrum Luisenhof e.V. - Verein zur Förderung von Kunst und Kultur
AktivAG Dresden · VR 21032Der Kulturzentrum Luisenhof e.V. - Verein zur Förderung von Kunst und Kultur mit Sitz in Königstein ist unter VR 21032 im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. Oktober 2006. Den Vorstand bilden Jürgen Fleck, Lutz Fleck und Johann Kokenge; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 21032
- Vertretungsregelung eingetragenJeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken; Anlage von Vermögenswerten; Übernahme von Bürgschaften und Aufnahme von Anleihen und anderen Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.VR 21032
- Vertreter eingetragenJürgen FleckVR 21032
- Sitz eingetragenKönigsteinVR 21032
- Vertreter eingetragenJohann KokengeVR 21032
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Dresden.
- Registergericht
- Amtsgericht Dresden
- Registernummer
- VR 21032
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 04.10.2006
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.