Kulturtreff Heddernheim - Verein zur kulturellen und interkulturellen Stadtteilarbeit
AktivAG Frankfurt am Main · VR 8322Der Kulturtreff Heddernheim - Verein zur kulturellen und interkulturellen Stadtteilarbeit mit Sitz in Frankfurt am Main ist unter VR 8322 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. Juni 1984. Den Vorstand bilden Christine Koeppen, Monika Wenzel-Müller-Horn und Gerhard Reiter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 8322
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.VR 8322
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.VR 8322
- Vertreter eingetragenChristine KoeppenVR 8322
- Firma eingetragenKulturtreff HeddernheimVerein zur kulturellen und interkulturellen StadtteilarbeitVR 8322
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- VR 8322
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 15.06.1984
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.