Die "KÜWESA" Fahrzeugabnahme GmbH mit Sitz in Saarbrücken und Geschäftsanschrift Bismarckstraße 100, 66121 Saarbrücken ist unter HRB 10003 im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. September 1993. Zur Vertretung berechtigt ist Ruth Wener; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 26. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 26.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 10003
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 10003
- Stammkapital eingetragenHRB 10003
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom 30.11.2023 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.HRB 10003
- Rechtsform eingetragenHRB 10003
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken.
- Registergericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Registernummer
- HRB 10003
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Bismarckstraße 100, 66121 SaarbrückenStand 26.01.2025
- Gründung
- 09.09.1993
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Prüfung und Abnahme von Fahrzeugen jeder Art, insbesondere Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen und Anhängern; insbesondere die Durchführung von Hauptuntersuchungen gemäß Anlage…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Prüfung und Abnahme von Fahrzeugen jeder Art, insbesondere Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen und Anhängern; insbesondere die Durchführung von Hauptuntersuchungen gemäß Anlage VIII zu § 29 StVZO; ferner die Untersuchung, Prüfung und Abnahme aufgrund anderer Rechtsvorschriften, z.B. nach § 41/42 BO-Kraft, § 6 GGVS und § 47 a usw. StVZO.