Die Krüger & Heller Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Templin und Geschäftsanschrift Puschkinstraße 21, 17268 Templin ist unter HRB 6292 im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 6292
- Adresse eingetragenPuschkinstraße 21, 17268 TemplinHRB 6292
- Stammkapital eingetragen25.000,00HRB 6292
- Unternehmensgegenstand eingetragenGeschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 StBerG, insbesondere Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen; Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten; die wirtschaftsberatende, gutachterliche Tätigkeit; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 IV Nr. 1 StBerG wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.HRB 6292
- Rechtsform eingetragenGesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom:HRB 6292
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin.
- Registergericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Registernummer
- HRB 6292
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Puschkinstraße 21, 17268 TemplinStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 StBerG, insbesondere Erstellung von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 StBerG, insbesondere Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen; Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten; die wirtschaftsberatende, gutachterliche Tätigkeit; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 IV Nr. 1 StBerG wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.