Kramer & Nübel Steuerberater Part mbB

AktivAG Leipzig · PR 280
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Die Kramer & Nübel Steuerberater Part mbB mit Sitz in Leipzig ist unter PR 280 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Matthias Kramer und Lars Erik Nübel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 18. August 2023.

Letzte Registeränderungen

Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 18.08.2023.

  • Vertreter eingetragen
    Lars Erik Nübel
    PR 280
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    PR 280
  • Vertreter eingetragen
    Thomas Matthias Kramer
    PR 280
  • Rechtsform eingetragen
    PR 280
  • Sitz eingetragen
    PR 280

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.

Registergericht
Amtsgericht Leipzig
Registernummer
PR 280
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft
Tag der letzten Eintragung
18.08.20231 Eintragung bisher
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 18.08.2023.

Partner · Leipzig · Jahrgang 1990
seit 18.08.2023
Partner · Leipzig · Jahrgang 1993
seit 18.08.2023

Kontrollstruktur

Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Vorstand · Kinderparadies Sternwartenstraße e.V.
seit 2023

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Die Partnerschaft schafft die für ihren Gegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. Die Partnerschaft darf Ge- und Verboten des anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Partnerschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.

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