Die Kramer & Nübel Steuerberater Part mbB mit Sitz in Leipzig ist unter PR 280 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Matthias Kramer und Lars Erik Nübel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 18. August 2023.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 18.08.2023.
- Vertreter eingetragenLars Erik NübelPR 280
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 280
- Vertreter eingetragenThomas Matthias KramerPR 280
- Rechtsform eingetragenPR 280
- Sitz eingetragenPR 280
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- PR 280
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 18.08.20231 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 18.08.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Die Partnerschaft schafft die für ihren Gegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. Die Partnerschaft darf Ge- und Verboten des anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Partnerschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
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