Die Kraft & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Starnberg ist unter PR 1742 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Benedikt Nikolaus Kraft und Ludwig Kraft; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 6. September 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 06.09.2017.
- Sitz eingetragenPR 1742
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1742
- Rechtsform eingetragenPR 1742
- Firma eingetragenPR 1742
- Vertreter eingetragenLudwig KraftPR 1742
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1742
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.09.20171 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß §§ 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.09.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß §§ 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf sich an Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen oder gleichartige Unternehmen erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder deren Nahbereich hat.
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