Der Kolpingsfamilie Mainz-Zentral e.V. mit Sitz in Mainz ist unter VR 1845 im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. Oktober 1979. Zur Vertretung berechtigt sind Gerhard Schier, Kerstin Schäfer, Wolfgang Hubert Thrin und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. Mai 2006.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.05.2006.
- Firma eingetragenVR 1845
- Vertreter eingetragenKerstin SchäferVR 1845
- Vertreter eingetragenStefan BenderVR 1845
- Vertreter eingetragenWolfgang Hubert ThrinVR 1845
- Vertretungsregelung eingetragenGeändert, jetzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Präses. Der Verein wird vertreten durch den Präses gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden oder einem/einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt. Es besteht aus: 1. dem Präses der Kolpingsfamilie als Vorsitzenden 2. dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als Stellvertreter/in des Präses 3. zwei von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie gewählten Personen 4. zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden Vertretern des Bistums Mainz. Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses vertreten. Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es jedoch eines vorausgehenden Beschlusses des Kuratoriums: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von Bürgschaften; 2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte; 3. der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung von langfristigen Miet-, Pachtund ähnlichen Verträgen, soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen; 4. Neuund Umbauten im Zusammenhang mit dem Kolpinghaus; 5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über mehr als 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Gesamthöhe; 6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb; Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist erforderlich in folgenden Fällen: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von Bürgschaften 2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte 3. Neuund Umbauten im Zusammenhang mit dem Kolpinghaus 5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über mehr als 10.000,00 EUR (in Worten: zehntausend Euro) Gesamthöhe; 6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb, soweit damit Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind.VR 1845
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mainz.
- Registergericht
- Amtsgericht Mainz
- Registernummer
- VR 1845
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 28.10.1979
- Tag der letzten Eintragung
- 30.05.20067 Eintragungen bisher
Vertretung
1 Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied, 1 Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannte Vertreterin, 1 Präses und Kuratoriumsmitglied (Vorsitzender des Kuratoriums), 1 Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter, 1 Kuratoriumsmitglied, 1 stellvertretende Vorsitzende, 1 Vorsitzende und Kuratoriumsmitglied als Stellvertreterin des Präses, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.05.2006.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.