Kohlöffel + Merkle + Seifert Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Ulm · PR 720092Die Kohlöffel + Merkle + Seifert Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wangen im Allgäu ist unter PR 720092 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Katharina Margaretha Huber und Christian Seifert; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Februar 2021.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.02.2021.
- Vertreter eingetragenChristian SeifertPR 720092
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 720092
- Sitz eingetragenPR 720092
- Rechtsform eingetragenPR 720092
- Firma eingetragenPR 720092
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ulm.
- Registergericht
- Amtsgericht Ulm
- Registernummer
- PR 720092
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 05.02.20214 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.02.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.