Die Köln-Lindenthaler Wohnungsgenossenschaft eG mit Sitz in Köln ist unter GnR 644 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 3. Oktober 1931. Den Vorstand bilden Cornelius Fell und Paul Schweda; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwölf Eintragungen erfolgt, die letzte am 15. September 2021.
Letzte Registeränderungen
Zwölf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 15.09.2021.
- Rechtsform eingetragenGnR 644
- Firma eingetragenGnR 644
- Vertreter eingetragenPaul SchwedaGnR 644
- Sitz eingetragenGnR 644
- Vertreter eingetragenCornelius FellGnR 644
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- GnR 644
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 03.10.1931
- Tag der letzten Eintragung
- 15.09.202112 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorranging durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten…
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 15.09.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorranging durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.