Die Köchel + Partner Freie Architekten PartG mbB mit Sitz in Backnang ist unter PR 270010 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stefan Peter Köchel und Hansmartin Fuchs; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 26. Juni 2026.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 26.06.2026.
- Vertreter gelöschtReinhard SchlotthauerPR 270010
- Rechtsform eingetragenPR 270010
- Sitz eingetragenPR 270010
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 270010
- Firma eingetragenPR 270010
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- PR 270010
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 26.06.20264 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten in einer Partnerschaftsgesellschaft, die Erbringung von Leistungen nach der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.06.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten in einer Partnerschaftsgesellschaft, die Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und des Städtebaus. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlungen von Grundstücken und Finanzierungen.