Die Kluge + Partner - K + P Consulting GmbH mit Sitz in Darmstadt und Geschäftsanschrift Löfflerweg 16, 64297 Darmstadt ist unter HRB 5406 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. November 1992. Zur Vertretung berechtigt ist Andrea Rosemarie Knieß; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 17.10.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 5406
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRB 5406
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 5406
- Rechtsform eingetragenHRB 5406
- Stammkapital eingetragenHRB 5406
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt.
- Registergericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Registernummer
- HRB 5406
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Löfflerweg 16, 64297 DarmstadtStand 17.10.2025
- Gründung
- 10.11.1992
- Tag der letzten Eintragung
- 17.10.2025
- Gegenstand
- Organisationsberatung, betriebswirschaftliche Beratung, Datenverarbeitung, Softwareentwicklung, Systemberatung, Managementberatung, HardwareHandel, Vermittlung des Abschlusses und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Eine Liquidatorin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 17.10.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Organisationsberatung, betriebswirschaftliche Beratung, Datenverarbeitung, Softwareentwicklung, Systemberatung, Managementberatung, HardwareHandel, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Immobilien, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem AuslandsinvestmentGesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz I Nr. 8 KWG erfüllt sind, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft(nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).