Die KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Conradstraße 4, 13509 Berlin ist unter HRB 231867 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. Juni 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Klara Winter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.HRB 231867
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 231867
- Vertreter eingetragenKlara WinterHRB 231867
- Rechtsform eingetragenGesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom:HRB 231867
- Vertretungsregelung eingetragenIst ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.HRB 231867
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 231867
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 500,00 €
- Geschäftsanschrift
- Conradstraße 4, 13509 BerlinStand 27.01.2025
- Gründung
- 22.06.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7), der Gleichberechtigung von Frau- en und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18), des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19), der Krimi- nalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20), mit dem primären Ziel der Stabilisierung der (potenziell) betroffenen Frauen und ihrem Umfeld. Hierzu werden Maßnahmen entwickelt, konzipiert und umgesetzt, die über Gewaltformen informieren, Gewaltfor- men verhüten, verfolgen und beseitigen, Diskriminierung entgegenwirken, Gleichstellung von Männern und Frauen fokussieren, Rechte der Frauen fördern, Opfer schützen und stabilisieren, auf europäischer Ebene agieren, Netzwerke bilden, mit Kooperationspartnern und Organisationen agieren. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) § 52 Abs. 2 Nr. 18 (Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern). Die Gesellschaft bie- tet Gesprächsangebote für Frauen und Männer, pädagogisches Fachpersonal, Lehrer.innen und Schüler.in- nen: persönlich, politisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell, zur Entwicklung eines Bewusstseins für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Dafür stehen eine interaktive Internetplattform, Social-Media-Kanäle, Videokonferenzen und Schulungen vor Ort zur Verfügung. Zudem werden Kooperationen und Netzwerke gebildet, aufgebaut und gefördert, welche sich für die Förderung der Gleichberechtigung einsetzen. b) § 52 Abs. 2 Nr. 19 (Schutz der Ehe und der Familie). Hauptschwerpunkt für Förderungsmaßnahmen ist die Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in einer Partnerschaft, weshalb Maßnahmen zur Stärkung und Ermutigung sowie Sensibilisierung für Gewaltsituationen umgesetzt werden sollen, insbesondere durch Sensibilisierung und Stabilisierung von pädagogischen Fachkräften durch Schulungen, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten, Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für pädagogische Fachkräfte, Entwicklung von Leitfäden, Erstellung von Informationsmaterial für potenziell betroffene Eltern, Schaffung von Netzwerk-/Beratungsangeboten für (potenziell) betroffene Frauen, Schaffung von Netzwerk-/Bera- tungsangeboten für pädagogisches Fachpersonal, Konzeption und Aufbau von Projekten, welche den Prä- ventions- und lnterventionsansatz unterstützen und fördern. c) § 52 Abs. 2 Nr. 5 (Förderung von Kunst und Kultur). Schwerpunkt ist hier die Sensibilisierung und Sta- bilisierung für Gewaltprävention durch Literatur, Kunstprojekte und Ausstellungen. In diesem Zusam- menhang wird/werden pädagogisches Personal durch das konzipierte Programm "Handeln durch Kunst", geschult. Schwerpunkt: Gewaltprävention & Elternarbeit. Der künstlerische Ansatz nimmt der Thematik die Schwere und schafft Möglichkeiten, mit Eltern auf einer erweiterten Ebene ins Gespräch zu kommen und 20.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 20.02.2025, 20:17 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 231867 B somit Elternarbeit neu zu gestalten, betroffenen Frauen eine Kunstplattform zur Verfügung gestellt, Öffent- lichkeits- und Kampagnenarbeit zum Thema Gewalt an Frauen und ihren Kindern ausgebaut, Praxisbezug zur Förderung der Gewaltprävention in der soziokulturellen Bildung hergestellt, Aktionen nach lokalen Bedürfnissen entwickelt und umgesetzt, wie Aktivitäten von freien Kulturgruppen und Kulturworkshops, wie Kunstschulungen, Theaterspiele, kultureller Kinder- und Jugendarbeit, Themenwerkstätten und Kunst- ausstellungen, neue Online-Formate erstellt, die (potenziell) betroffene Frauen sowohl auf der künstleri- schen als auch auf der Beratungsebene ansprechen, lnteraktionsprozesse zwischen unterschiedlichen Kultu- ren initiiert mit dem Ziel der Sensibilisierung für kulturelle, sprachliche und/oder religiöse Verschiedenheit. d) § 52 Abs. 2 Nr. 7 (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhil- fe). lm schulischen Ansatz geht es um die gemeinsame Entwicklung von Fragen und Antworten, wobei - neben dem Schwerpunkt des pädagogischen Fachpersonals - verschiedene Berufsgruppen, Auszubildende, Schüler.innen und Kinder einbezogen werden. ln diesem Zusammenhang wird/werden Demokratiepädagogik und Vermittlung der Kinderrechte im Sinne der Partizipation und der demokratischen Teilhabe in Kindertagesstätten und Grundschulen gefördert durch Projektgestaltung in Kitas, Gespräche, Workshops, Kunst über häusliche Gewalt an Schulen angeboten, Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen an pädagogische Fachkräfte für Gewaltfor- men in pädagogischen Einrichtungen angeboten; in Ausbildungsbetrieben Schulungen zum Thema Partner- schaftsgewalt/häusliche Gewalt durchgeführt, ebenso im künstlerischen Kontext, Schulungen in der statio- nären Altenhilfe angeboten. Hier kann Gewaltprävention durch Sensibilisierung des Personalmanagements erreicht werden, wie z.B. Maßnahmen zur Re"Handeln durch Kunst" mit pädagogischem Fachpersonal. e) § 52 Abs. 2 Nr. 20 (Förderung der Kriminalprävention). Durch Netzwerkarbeit gemeinsam mit ehemali- gen Opfern sollen strukturelle Gewalt, Charaktereigenschaften und Verhalten von Tätern dargestellt werden und so Foren geschaffen werden, welche Empfehlungen an die Praxis erarbeiten und Erfahrungsaustausch ermöglichen. ln diesem Zusammenhang sollen die möglichen Ursachen der Dunkelziffer erarbeitet werden, werden Netz- werkarbeiten, kooperative Arbeiten und Erfahrungsaustausch mit pädagogischem Personal und verschiede- nen Trägern zum Thema Viktimisierung und Opferschutz durchgeführt.