Die Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Zweigniederlassung Duisburg ist unter HRB 17304 im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Wilhelm Klaas, Andrea Voigt, Sibylle Gohlke und 3 weitere; ein Prokurist ist eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 17304
- Registergericht eingetragenDie Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen.HRB 17304
- Vertreter eingetragenAndrea VoigtHRB 17304
- Vertreter eingetragenClaudia HeidersdorfHRB 17304
- Vertreter eingetragenNatascha HaburaHRB 17304
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Duisburg
- Registernummer
- HRB 17304
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen…
Vertretung
Sechs Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt. Ausgenommen sind Strafverteidigungsmandate sowie sonstige Mandate, die nur durch einen Rechtsanwalt persönlich wahrgenommen werden können. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im Inund Ausland beteiligen, soweit dies mit den berufsrechtlichen Vorschriften einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung in ihrer jeweiligen Fassung, insbesondere zur überörtlichen Sozietät, in Einklang steht.