Die Kinder in Bewegung gGmbH Gemeinnützige Kindergarten-Trägergesellschaft des Berliner Sports mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Priesterweg 6, 10829 Berlin ist unter HRB 92506 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. November 2003. Die Geschäftsführung liegt bei Heiner Brandi und Bernd Wille; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. Februar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.02.2025.
- Vertreter eingetragenHeiner BrandiHRB 92506
- Sitz eingetragenHRB 92506
- Vertreter eingetragenBernd WilleHRB 92506
- Rechtsform eingetragenHRB 92506
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 92506
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 92506
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Priesterweg 6, 10829 BerlinStand 24.02.2025
- Gründung
- 19.11.2003
- Tag der letzten Eintragung
- 24.02.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern, die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren, die Förderung von Kindern in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.02.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern, die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren, die Förderung von Kindern in Kindergärten und Ein- richtungen der ergänzenden Förderung und Betreuung an Berliner Ganztagsschulen (eFöB), die Organisati- on und Durchführung des Ganztags an Berliner Schulen, die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung, wie auch von Familienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16 SGB VIII, § 21 und § 23 AG KJHG, die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnah- men der Aus- und Fortbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen, darüber hinaus das Betreiben von dafür erforderlichen Ausbildungseinrichtungen bzw. die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungs- einrichtungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung wie auch Erziehung von Kindern und ist pädagogisch, dazu organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwick- lung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder wie auch auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen u. a. dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten, Einrichtungen der eFöB und Ganztags betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), dessen Ausführungsgesetz im Land Berlin (AG KJHG), das Kindertagesbe- treuungsgesetz (KitaG), Schulgesetz (SchulG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Ver- ordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere Grundlagen sind die Bildungskonzep- tion für die Vorschulerziehung in Berliner Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung, Berliner Bildungspro- gramm für Kitas und Kindertagespflege (BBP), Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrund- schule und die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrich- tungen (RV Tag) sowie die der Schulrahmenvereinbarung (SchulRV). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel und Erlöse der Gesellschaft dürfen nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. 26.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 26.02.2025, 14:42 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 92506 B Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlte Kapitaleinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnis- mäßig hohe Vergütung begünstigt werden.