Die KILLEKILL gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Gubener Straße 36, 10243 Berlin ist unter HRB 199947 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 2.500,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. Juli 2018. Die Geschäftsführung liegt bei Karl Nico Deuster; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. September 2026.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.09.2026.
- Rechtsform eingetragenDurch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.09.2026; 03.09.2026 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.HRB 199947
- Firma eingetragenKILLEKILL gUG (haftungsbeschränkt)HRB 199947
- Unternehmensgegenstand eingetragen(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO und/oder die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 3.1 Maßnahmen zur Förderung von Kunst und Kulturdie Konzeptionierung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festivals, Clubnächte, Konzerte und Performances, Artist Residencies und ähnlicher Formate mit Fokus auf Clubkultur und elektronische Musik, Nachwuchsförderung und Künstler:innen, die im kommerziellen Bereich unterrepräsentiert sind;Beratungen anderer Veranstalter, Kulturschaffender undinstitutionen zur Ausgestaltung und Diversifizierung ihres kulturellen Programms und der Durchführung kultureller Veranstaltungen ausschließlich an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts;Beratung anderer Veranstalter, Kulturschaffender undinstitutionen und Künstler:innen zur Akquise von Fördermitteln zum Zwecke der Förderung von unterrepräsentierten Künstler:innen mit und ohne Behinderung ausschließlich an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts;Veröffentlichung von Musik, Produktion von Tonträgern und für digitale Plattformen zum Zwecke der Sichtbarmachung von unterrepräsentierten Künstler:innen mit und ohne Behinderung; 3.2 Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungdie Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festivals, Clubnächte, Konzerte und Performances und ähnlicher Formate mit speziellem Fokus auf Inklusion und Barrierefreiheit.Beratungen anderer Veranstalter, Kulturschaffender undinstitutionen zur inklusiven und barrierearmen Ausgestaltung ihrer Veranstaltungen.die Bereitstellung eines barrierearmen Tonstudios sowie von musikalischem und tontechnischem Equipment;die Durchführung von Unterrichts-, Übungsund Lernangeboten an musikalischen Instrumenten sowie an analogen und digitalen tontechnischen Geräten zur Vermittlung und Entwicklung musikalischer und tontechnischer Fähigkeiten und Fertigkeiten;die Vermittlung, Durchführung und Begleitung von und bei Mentoringprogrammen, Artist Residencies und ähnlicher Formate für Menschen mit und ohne Behinderung zur Entwicklung individueller musikalischer und kreativer Fähigkeiten und Ansätze unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfe als Mittel der künstlerischen, sozialen und kulturellen Förderung;die Vernetzung von Künstler:innen mit Behinderung mit etablierten Künstler:innen sowie mit Akteur:innen der Musikund Kulturszene durch die Förderung kollaborativer künstlerischer Projekte, die Organisation von Treffen zum künstlerischen Austausch sowie gemeinsame Besuche von Kulturveranstaltungen;die Planung, Organisation und Durchführung von Df-, Musikproduktionsund medienkünstlerischen Workshops, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für und durch Menschen mit Behinderung, einschließlich der Bereitstellung geeigneter technischer Geräte und der Auswahl qualifizierter WorkshopLeiter:innen, auch an externen Veranstaltungsorten wie sozialen Einrichtungen, Festivals oder Fachmessen;die Teilnahme an gemeinschaftlichen künstlerischen Prozessen in einem geschützten, inklusiven und barrierearmen Rahmen;Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Bewusstseinsbildung zur Förderung von Inklusion, kultureller Teilhabe und der Sichtbarkeit von Künstler:innen mit Behinderung. (4) Unterstützende Tätigkeiten im Bereich Organisation, Präsentation, Auftrittsvermittlung und Vernetzung erfolgen ausschließlich als gemeinnützige Förderleistung an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, § 3 Selbstlosigkeit (1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (3) Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.HRB 199947
- Rechtsform eingetragenHRB 199947
- Sitz eingetragenHRB 199947
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 199947
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 2.500,00 €
- Geschäftsanschrift
- Gubener Straße 36, 10243 BerlinStand 28.09.2026
- Gründung
- 24.07.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 28.09.20263 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.09.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Zeitachse ziehen, um die Entwicklung zu sehen. Knoten lassen sich verschieben, ein Klick öffnet die Registerseite. Zoomen mit Strg + Mausrad.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO und/oder die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 3.1 Maßnahmen zur Förderung von Kunst und Kulturdie Konzeptionierung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festivals, Clubnächte, Konzerte und Performances, Artist Residencies und ähnlicher Formate mit Fokus auf Clubkultur und elektronische Musik, Nachwuchsförderung und Künstler:innen, die im kommerziellen Bereich unterrepräsentiert sind;Beratungen anderer Veranstalter, Kulturschaffender undinstitutionen zur Ausgestaltung und Diversifizierung ihres kulturellen Programms und der Durchführung kultureller Veranstaltungen ausschließlich an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts;Beratung anderer Veranstalter, Kulturschaffender undinstitutionen und Künstler:innen zur Akquise von Fördermitteln zum Zwecke der Förderung von unterrepräsentierten Künstler:innen mit und ohne Behinderung ausschließlich an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts;Veröffentlichung von Musik, Produktion von Tonträgern und für digitale Plattformen zum Zwecke der Sichtbarmachung von unterrepräsentierten Künstler:innen mit und ohne Behinderung; 3.2 Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungdie Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festivals, Clubnächte, Konzerte und Performances und ähnlicher Formate mit speziellem Fokus auf Inklusion und Barrierefreiheit.Beratungen anderer Veranstalter, Kulturschaffender undinstitutionen zur inklusiven und barrierearmen Ausgestaltung ihrer Veranstaltungen.die Bereitstellung eines barrierearmen Tonstudios sowie von musikalischem und tontechnischem Equipment;die Durchführung von Unterrichts-, Übungsund Lernangeboten an musikalischen Instrumenten sowie an analogen und digitalen tontechnischen Geräten zur Vermittlung und Entwicklung musikalischer und tontechnischer Fähigkeiten und Fertigkeiten;die Vermittlung, Durchführung und Begleitung von und bei Mentoringprogrammen, Artist Residencies und ähnlicher Formate für Menschen mit und ohne Behinderung zur Entwicklung individueller musikalischer und kreativer Fähigkeiten und Ansätze unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfe als Mittel der künstlerischen, sozialen und kulturellen Förderung;die Vernetzung von Künstler:innen mit Behinderung mit etablierten Künstler:innen sowie mit Akteur:innen der Musikund Kulturszene durch die Förderung kollaborativer künstlerischer Projekte, die Organisation von Treffen zum künstlerischen Austausch sowie gemeinsame Besuche von Kulturveranstaltungen;die Planung, Organisation und Durchführung von Df-, Musikproduktionsund medienkünstlerischen Workshops, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für und durch Menschen mit Behinderung, einschließlich der Bereitstellung geeigneter technischer Geräte und der Auswahl qualifizierter WorkshopLeiter:innen, auch an externen Veranstaltungsorten wie sozialen Einrichtungen, Festivals oder Fachmessen;die Teilnahme an gemeinschaftlichen künstlerischen Prozessen in einem geschützten, inklusiven und barrierearmen Rahmen;Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Bewusstseinsbildung zur Förderung von Inklusion, kultureller Teilhabe und der Sichtbarkeit von Künstler:innen mit Behinderung. (4) Unterstützende Tätigkeiten im Bereich Organisation, Präsentation, Auftrittsvermittlung und Vernetzung erfolgen ausschließlich als gemeinnützige Förderleistung an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, § 3 Selbstlosigkeit (1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (3) Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
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