Die KIG Koch Ingenieur GmbH mit Sitz in Vellmar und Geschäftsanschrift Waldstraße 4, 34379 Calden ist unter HRB 5474 im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.600,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. April 1992. Zur Vertretung berechtigt sind Margarete Manthey und Ulrich Manthey; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 5474
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 5474
- Stammkapital eingetragenHRB 5474
- Rechtsform eingetragenHRB 5474
- Sitz eingetragenGeändert, nun:HRB 5474
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kassel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kassel
- Registernummer
- HRB 5474
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.600,00 €
- Geschäftsanschrift
- Waldstraße 4, 34379 CaldenStand 27.01.2025
- Gründung
- 25.04.1992
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.2025
- Gegenstand
- Erbringung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, insbesondere Erstellung von Entwürfen, Tragwerksplanungen und baureifen Planungen im konstruktiven Ingenieurbau…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Eine Liquidatorin, ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Erbringung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, insbesondere Erstellung von Entwürfen, Tragwerksplanungen und baureifen Planungen im konstruktiven Ingenieurbau, ferner die Erbringung anderer in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bezeichneten Leistungen und Begutachtung von Baukonstruktionen sowie die Prüfung von Bauunterlagen, soweit sie nicht im Rahmen baupolizeilicher Bestimmungen anfällt.