Die Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB mit Geschäftsanschrift Gotengasse 7, 97070 Würzburg ist unter PR 60 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Jutta Keß, Felix Sebastian Rolf Keß und Gerd Keß; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 4. Oktober 2019.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 04.10.2019.
- Rechtsform eingetragenPR 60
- Vertreter eingetragenFelix Sebastian Rolf KeßPR 60
- Vertreter eingetragenJutta KeßPR 60
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 60
- Firma eingetragenPR 60
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Würzburg
- Registernummer
- PR 60
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Geschäftsanschrift
- Gotengasse 7, 97070 WürzburgStand 04.10.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 04.10.20193 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.10.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des Berufsrechts zulässig ist.
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