Karrer & Karrer Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
AktivAG Ingolstadt · PR 105Die Karrer & Karrer Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist unter PR 105 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Nina Karrer und Wilfried Karrer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 105
- Vertreter eingetragenWilfried KarrerPR 105
- Vertreter eingetragenNina KarrerPR 105
- Rechtsform eingetragenPR 105
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 105
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt.
- Registergericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Registernummer
- PR 105
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs
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