Kanzlei Zenz Partnerschaft mbB Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG München · PR 2110Die Kanzlei Zenz Partnerschaft mbB Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München ist unter PR 2110 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Marina Deisling und Winfried Leonhard Zenz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 11. September 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 11.09.2020.
- Vertreter eingetragenMarina DeislingPR 2110
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2110
- Firma eingetragenPR 2110
- Vertreter eingetragenWinfried Leonhard ZenzPR 2110
- Sitz eingetragenPR 2110
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2110
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 11.09.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die für Buchprüfungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 129 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 11.09.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Buchprüfungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 129 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG wie z. B. die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG).
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