Die K-Transport GmbH mit Sitz in Bindlach und Geschäftsanschrift GeorgMaselStraße 15, 95463 Bindlach ist unter HRB 2770 im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. September 1998. Die Geschäftsführung liegt bei Birgit Gabriele Herrmann; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 24.09.2026.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.HRB 2770
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim (50 IN 29/22) vom 17.10.2024 ist das Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.HRB 2770
- Sitz eingetragenHRB 2770
- Stammkapital eingetragenHRB 2770
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim (50 IN 29/22- 132) vom 05.01.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.HRB 2770
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim.
- Registergericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Registernummer
- HRB 2770
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- GeorgMaselStraße 15, 95463 BindlachStand 24.09.2026
- Gründung
- 10.09.1998
- Tag der letzten Eintragung
- 24.09.2026
- Gegenstand
- Die Durchführung von Kleintransporten aller Art, welche ein zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug und Anhänger) von 3,5 t nicht überschreiten.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.09.2026.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Durchführung von Kleintransporten aller Art, welche ein zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug und Anhänger) von 3,5 t nicht überschreiten.