Die JoWi Bauregie GmbH mit Sitz in Lügde und Geschäftsanschrift Schildweg 88, 32676 Lügde ist unter HRB 5482 im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. September 1999. Zur Vertretung berechtigt ist Reinhard Hölscher; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 5482
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 5482
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 5482
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 5482
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 5482
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo.
- Registergericht
- Amtsgericht Lemgo
- Registernummer
- HRB 5482
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Schildweg 88, 32676 LügdeStand 28.01.2025
- Gründung
- 17.09.1999
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Der Bau, die Anschaffung, die Installation und die Inbetriebnahme von Anlagen zur Gewinnung von Energie, insbesondere von Windkraftanlagen, sowie der Weiterverkauf von vollständig…
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Bau, die Anschaffung, die Installation und die Inbetriebnahme von Anlagen zur Gewinnung von Energie, insbesondere von Windkraftanlagen, sowie der Weiterverkauf von vollständig projektierten Anlagen, ferner alle Geschäfte, die dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind; ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere solche nach § 34 c GewO.