Der Jazz Festival Moers Förderverein mit Sitz in Moers ist unter VR 40914 im Vereinsregister des Amtsgerichts Kleve eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Februar 1982. Zur Vertretung berechtigt sind Gudrun Bärmann, Klaus Henning Flores, Axel Markens und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 6. Juli 2010.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 06.07.2010.
- Vertreter eingetragenAxel MarkensVR 40914
- Vertreter eingetragenKlaus Henning FloresVR 40914
- Vertreter eingetragenKarl WiemannVR 40914
- Vertretungsregelung eingetragenVertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer, der Schatzmeister und die Schriftführerin. Der Vorsitzende ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Bei wirtschaftlichen Entscheidungen ist die Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich.VR 40914
- Firma eingetragenJazz Festival Moers FördervereinVR 40914
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kleve.
- Registergericht
- Amtsgericht Kleve
- Registernummer
- VR 40914
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 19.02.1982
- Tag der letzten Eintragung
- 06.07.20101 Eintragung bisher
Vertretung
Eine Schriftführerin, 1 Schatzmeister, ein Geschäftsführer, 1 stellvertretender Vorsitzender, ein Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.07.2010.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.