INTERESSENVERBAND DER LOHNSTEUERZAHLER MFR. Lohnsteuerhilfeverein e.V.
AktivAG Nürnberg · VR 10604Der INTERESSENVERBAND DER LOHNSTEUERZAHLER MFR. Lohnsteuerhilfeverein e.V. mit Sitz in Schwanstetten und Geschäftsanschrift c/o T.Banik, Alte Str. 50, 90596 Schwanstetten, Germany ist unter VR 10604 im Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. Dezember 1986. Den Vorstand bilden Johanna Banik, Thomas Banik und Wemer Schlicht; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 14. Dezember 2005.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 14.12.2005.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenVR 10604
- Rechtsform eingetragenVR 10604
- Sitz eingetragenVR 10604
- Vertreter eingetragenThomas BanikVR 10604
- Vertreter eingetragenWemer SchlichtVR 10604
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- VR 10604
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Geschäftsanschrift
- c/o T.Banik, Alte Str. 50, 90596 Schwanstetten, GermanyStand 14.12.2005
- Gründung
- 10.12.1986
- Tag der letzten Eintragung
- 14.12.20051 Eintragung bisher
Vertretung
2 × stellvertr. Vorstand, 1 1. Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.12.2005.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.