Die Ingenieurgesellschaft Karcher und Partner mbB ist unter PR 2448 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Dierk Robert Göttnauer und Jochen Karcher; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 17. Februar 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 17.02.2017.
- Vertreter eingetragenDierk Robert GöttnauerPR 2448
- Vertreter eingetragenJochen KarcherPR 2448
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2448
- Rechtsform eingetragenPR 2448
- Firma eingetragenPR 2448
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2448
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 17.02.20171 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Sind die für beratende Ingenieure gesetzlich und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf sich an Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen oder gleichartige…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 17.02.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Sind die für beratende Ingenieure gesetzlich und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf sich an Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen oder gleichartige Unternehmen erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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