Ingenieurbüro Prof. Springer, Beratender Ingenieur und Bauingenieure PartGmbB
AktivAG Landshut · PR 101Die Ingenieurbüro Prof. Springer, Beratender Ingenieur und Bauingenieure PartGmbB mit Sitz in Furth ist unter PR 101 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Landshut eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Florian Dr. Jonas, Matthias Lagleder und Tobias Preischl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.01.2025.
- Rechtsform eingetragenPR 101
- Firma eingetragenPR 101
- Sitz eingetragenSitz der Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleichem Namen mit Zusatz: Zweigniederlassung Sinzing, Dipl.Ing. (FH) Matthias Lagleder M.Eng., 93161 SinzingPR 101
- Vertreter geändertMatthias LaglederPR 101
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 101
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Landshut.
- Registergericht
- Amtsgericht Landshut
- Registernummer
- PR 101
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 30.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Wahrnehmung der Berufsaufgabe nach Art. 3 Abs. 4 BauKaG.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Wahrnehmung der Berufsaufgabe nach Art. 3 Abs. 4 BauKaG.
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