Die Ing. F. J. Riehm GmbH mit Sitz in Frechen und Geschäftsanschrift Burghofstr. 9, 50226 Frechen ist unter HRB 49133 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. Juli 1995. Zur Vertretung berechtigt ist Hans Gehrke; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 49133
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 49133
- Firma eingetragenHRB 49133
- Stammkapital eingetragenHRB 49133
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 49133
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- HRB 49133
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Burghofstr. 9, 50226 FrechenStand 29.01.2025
- Gründung
- 24.07.1995
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Bau von Schaltanlagen (Planung und Ausführung) der Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen sowie Handelsvertretungen. Sofern in Erfüllung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau von Schaltanlagen (Planung und Ausführung) der Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen sowie Handelsvertretungen. Sofern in Erfüllung des Unternehmungsgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.