Die IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG) mit Sitz in Siegen ist unter GnR 168 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegen eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. April 2004. Den Vorstand bilden Jürgen Josef Hohnl und Jörg Prof. Dr. Loth; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenGnR 168
- Vertreter eingetragenJürgen Josef HohnlGnR 168
- Sitz eingetragenGnR 168
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 168
- Rechtsform eingetragenGnR 168
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Siegen.
- Registergericht
- Amtsgericht Siegen
- Registernummer
- GnR 168
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 01.04.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Geschäftsbetriebs der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft ist die Auslagerung von Vermögen der Mitglieder zur gemeinschaftlichen Verwaltung, das der Finanzierung der von den Mitgliedern jeweils an deren Mitarbeiter zugesagten betrieblichen Altersversorgung dient, sowie die Administration bei den Mitgliedern bestehenden Versorgungswerke, insbesondere die Durchführung der dazugehörigen Rentenverwaltung. a) Im Rahmen dieser gemeinschaftlichen Verwaltung des Vermögens, das der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung dient, hat die Genossenschaft die Aufgabe, das ihr übertragene Treugut auf Kapitalanlagegesellschaften oder sonstige Kreditinstitute zwecks Verwaltung zu übertragen. Die Genossenschaft führt für ihre Mitglieder interne Vermögenskonten, auf denen das von dem jeweiligen Mitglied an die Genossenschaft zweckgebunden übertragene Vermögen erfasst wird. Von den beauftragten Kapitalanlagegesellschaften oder sonstigen Kreditinstituten erwirtschaftete Überschüsse werden einheitlich ermittelt und den Vermögenskonten der Mitglieder im Verhältnis der Höhe des jeweils von dem einzelnen Mitgliedern übertragenen Vermögens zum übertragenen Gesamtvermögen zugeschrieben. b) Die Kosten der Gründung und des laufenden Betriebes der Genossenschaft sowie der Vermögensverwaltung durch die Kapitalanlagegesellschaft werden ebenfalls den einzelnen Vermögenskonten, im Verhältnis des Anteils des vom einzelnen Mitglied übertragenen Vermögens zum übertragenen Gesamtvermögen, belastet. c) Die Genossenschaft kann die Berechnung der sich aus der von ihren Mitgliedern an deren Mitarbeiter jeweils zugesagten betrieblichen Altersversorgung ergebenden Leistungen vornehmen. d) Aus dem übertragenen Vermögen kann die Genossenschaft Zahlungen zur Erfüllung der Verpflichtungen ihrer Mitglieder, die sich aus den von den Mitgliedern jeweils zugesagten betrieblichen Altersversorgung ergeben, unmittelbar an die Versorgungsberechtigten im Namen der jeweiligen Mitglieder zahlen. (3) Die Genossenschaft übernimmt grundsätzlich nur erlaubnisfreie Tätigkeiten.
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