HVP Hollenbenders Voos & Partner Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Essen · PR 2700Die HVP Hollenbenders Voos & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Krefeld ist unter PR 2700 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Sabine Tuttas und Christoph Voos; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Dezember 2013.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.12.2013.
- Rechtsform eingetragenPR 2700
- Vertreter eingetragenChristoph VoosPR 2700
- Vertreter eingetragenSabine TuttasPR 2700
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2700
- Firma eingetragenPR 2700
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 2700
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.12.20133 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.12.2013.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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