Der Hundesportverein Ebringen e.V. mit Sitz in Ebringen ist unter VR 2108 im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. Dezember 1988. Zur Vertretung berechtigt sind Michael Rinderle und Christian Geißler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 2108
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.VR 2108
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.VR 2108
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.VR 2108
- Sitz eingetragenEbringenVR 2108
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau.
- Registergericht
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau
- Registernummer
- VR 2108
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 18.12.1988
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
1 1. Vorsitzender, 1 2. Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.