HSP STEUER Füllenbach & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
AktivAG Hamburg · PR 1363Die HSP STEUER Füllenbach & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1363 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christoph Füllenbach und Tanja Henneken; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 14. Oktober 2021.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 14.10.2021.
- Rechtsform eingetragenPR 1363
- Vertreter eingetragenTanja HennekenPR 1363
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1363
- Vertreter eingetragenChristoph FüllenbachPR 1363
- Firma eingetragenPR 1363
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1363
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 14.10.20212 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und alle mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.10.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und alle mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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