Die HR Software Development GmbH mit Sitz in Leipzig und Geschäftsanschrift Neumarkt 29-33, 04109 Leipzig ist unter HRB 37349 im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Das Stammkapital beträgt 300.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. März 2020. Zur Vertretung berechtigt ist Ralf Gräßler; ein Prokurist ist eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 37349
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 37349
- Rechtsform eingetragenHRB 37349
- Stammkapital eingetragenHRB 37349
- Vertreter geändertRalf GräßlerHRB 37349
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- HRB 37349
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 300.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Neumarkt 29-33, 04109 LeipzigStand 27.01.2025
- Gründung
- 27.03.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.2025
- Gegenstand
- Sind die Entwicklung und der Vertrieb von Informationssystemen und sonstiger Software, Beratung und Schulung auf den Gebieten EDV und Betriebswirtschaft. Die Gesellschaft ist…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Prokura
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Sind die Entwicklung und der Vertrieb von Informationssystemen und sonstiger Software, Beratung und Schulung auf den Gebieten EDV und Betriebswirtschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Unternehmen in Deutschland oder im Ausland zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, und/oder Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in Deutschland oder im Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.