HP-Baumanagement Helmprecht Partnerschaft Beratender Ingenieur und Bauingenieur mbB
AktivAG München · PR 1480Die HP-Baumanagement Helmprecht Partnerschaft Beratender Ingenieur und Bauingenieur mbB mit Sitz in Erding ist unter PR 1480 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Wolfgang Kahle und Peter Helmprecht; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 16. Dezember 2015.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 16.12.2015.
- Vertreter eingetragenPeter HelmprechtPR 1480
- Rechtsform eingetragenPR 1480
- Firma eingetragenPR 1480
- Sitz eingetragenPR 1480
- Vertreter eingetragenWolfgang KahlePR 1480
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1480
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.12.20151 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG. Die für die Beratenden Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten werden von der Partnerschaft beachtet.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.12.2015.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG. Die für die Beratenden Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten werden von der Partnerschaft beachtet.
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