Die Howaldt & Co. Investmentaktiengesellschaft TGV mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Deichstraße 19, 20459 Hamburg ist unter HRB 132035 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Grundkapital beträgt 50.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. April 2014. Den Vorstand bilden Susanne Brauer, Stephan Dr. Howaldt und Hubertus von Mettingh Graf von Luckner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Vertreter eingetragenSusanne BrauerHRB 132035
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 132035
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 132035
- Firma eingetragenHRB 132035
- Rechtsform eingetragenHRB 132035
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 132035
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Grundkapital
- 50.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Deichstraße 19, 20459 HamburgStand 28.01.2025
- Gründung
- 15.04.2014
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform AG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (SpezialTeilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Ein Teilgesellschaftsvermögen kann als - allgemeines offenes Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, - Hedgefonds nach § 263 KAGB oder - offenes Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB aufgelegt werden. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens in Vermögensgegenstände in Form von - Wertpapieren, - Geldmarktinstrumenten, - Derivaten, - Bankguthaben, - Anteilen oder Aktien an inländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Edelmetallen, - unverbrieften Darlehensforderungen und - Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedingungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das lnvestmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. (2) Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben.
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