Die Hospitality Consulting GmbH mit Geschäftsanschrift Engerser Landstr. 1a, 56170 Bendorf ist unter HRB 6854 im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. Oktober 2000. Die Geschäftsführung liegt bei Haakon Herbst; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. September 2010.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.09.2010.
- Vertreter eingetragenHaakon HerbstHRB 6854
- Firma eingetragenHRB 6854
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 6854
- Rechtsform eingetragenHRB 6854
- Stammkapital eingetragenHRB 6854
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- HRB 6854
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Engerser Landstr. 1a, 56170 BendorfStand 20.09.2010
- Gründung
- 24.10.2000
- Tag der letzten Eintragung
- 20.09.20102 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Beratung für das Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.09.2010.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Beratung für das Hotel- und Gaststättengewerbe.
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