Hille & Hassler Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG München · PR 1898Die Hille & Hassler Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München ist unter PR 1898 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Viktoria Hassler und Natalia Hille; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Dezember 2018.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.12.2018.
- Firma eingetragenPR 1898
- Vertreter eingetragenNatalia HillePR 1898
- Sitz eingetragenPR 1898
- Rechtsform eingetragenPR 1898
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1898
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1898
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.12.20181 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.12.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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