HFS ECENTIS Grotjan & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
AktivAG Hannover · PR 201527Die HFS ECENTIS Grotjan & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg ist unter PR 201527 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Birgit Grotjan, Arne Oetting und Rainer Reilmann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. März 2024.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.03.2024.
- Sitz eingetragenPR 201527
- Vertreter eingetragenRainer ReilmannPR 201527
- Rechtsform eingetragenPR 201527
- Vertreter eingetragenArne OettingPR 201527
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenPR 201527
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hannover.
- Registergericht
- Amtsgericht Hannover
- Registernummer
- PR 201527
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 07.03.20243 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere die Durchführung…
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.03.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.