Die Hessische Urologen eG mit Sitz in Fulda ist unter GnR 213 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Fulda eingetragen. Das Kapital beträgt 500,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. März 2007. Den Vorstand bilden Christoph Sucke, Johannes Schmidt, Bernwald Rochus und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 19. Dezember 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 19.12.2025.
- Vertreter gelöschtRainer Dr. StraßeGnR 213
- Vertreter gelöschtPeter Dr. KollenbachGnR 213
- Vertreter eingetragenNorbert OppermannGnR 213
- Vertreter eingetragenBernwald RochusGnR 213
- Rechtsform eingetragenDie Generalversammlung vom hat eine Änderung der Satzung in § 24 (3) (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) beschlossen.GnR 213
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fulda.
- Registergericht
- Amtsgericht Fulda
- Registernummer
- GnR 213
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Kapital
- 500,00 €
- Gründung
- 17.03.2007
- Tag der letzten Eintragung
- 19.12.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. (2) Gegenstand des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Fünf Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 19.12.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Mitglieder zur Erbringung medizinischer und/oder pflegerischer Dienstleistungen, insbesondere die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, deren Berufsausübung zu fördern, z.B. a) Abschluss von Verträgen oder Rahmenvereinbarungen (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung), denen die Mitglieder beitreten sollen; b) Abschluss und Management von Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern (betreffend z.B. allgemeine Honorarverträge, Modellvorhaben, Strukturverträge, Verträge zur integrierten Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme und andere Verträge im Rahmen des SGB I-Xlll); c) Betrieb von Management-Gesellschaften; d) Erprobung, Einführung und Durchführung von Abrechnungsverfahren; e) Kooperationen mit Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen; f) Organisation der Einführung von Qualitätsmanagement; g) Organisation der Qualitätssicherung; h) Erstellung und Einführung von Leitlinien; i) Marketing-Programme; j) Schaffung von Patienten-Informationssystemen; k) Durchführung von Patientenseminaren; l) Unterstützung der Selbsthilfegruppen in der Gesundheitsversorgung; m) Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen; n) Materialbeschaffung; o) Gerätebeschaffung; p) Aufbau und Betreuung einer lT-Infrastruktur; q) Organisation eines Internetauftritts; r) Betrieb eines Mitarbeiter- und Gerätepools; s) Entwicklung und Vermarktung von individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen). (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
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