HERZOG + GRIMM Ingenieurgesellschaft PartG mbB Beratende Ingenieure Baylka-Bau
AktivAG München · PR 2198Die HERZOG + GRIMM Ingenieurgesellschaft PartG mbB Beratende Ingenieure Baylka-Bau mit Sitz in Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau ist unter PR 2198 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Johannes Ludwig Grimm und Peter Josef Herzog; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 23. Juni 2021.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 23.06.2021.
- Rechtsform eingetragenPR 2198
- Vertreter eingetragenPeter Josef HerzogPR 2198
- Sitz eingetragenPR 2198
- Firma eingetragenPR 2198
- Vertreter eingetragenJohannes Ludwig GrimmPR 2198
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2198
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 23.06.20211 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Beratende Ingenieure. Zweck der Partnerschaft ist die Einbringung von freiberuflichen Leistungen als den für Ingenieure im Bauwesen gesetzlich…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.06.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Beratende Ingenieure. Zweck der Partnerschaft ist die Einbringung von freiberuflichen Leistungen als den für Ingenieure im Bauwesen gesetzlich und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften. Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure sind insbesondere die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens. Die Partner sind untereinander verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.
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