Die Hentschke-Kohl-Pflug PartG mbB Steuerberater mit Sitz in Fritzlar und Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleicher Firma in ist unter PR 3023 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ralf Kohl und Tatjana Pflug; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. August 2026.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.08.2026.
- Firma eingetragenPR 3023
- Sitz eingetragenPR 3023
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3023
- Rechtsform eingetragenPR 3023
- Vertreter gelöschtOlaf HentschkePR 3023
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 3023
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleicher Firma inStand 20.08.2026
- Tag der letzten Eintragung
- 20.08.20262 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Partner, 1 Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.08.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines Steuerberaters
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