Die heimStil Beratung und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wohltorf und Geschäftsanschrift Waldstraße 1, 21521 Wohltorf ist unter HRB 18601 im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.100,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 20. August 2013. Zur Vertretung berechtigt sind Karoline Wojciechowska und Karoline Bussert; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. September 2026.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.09.2026.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.HRB 18601
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 18601
- Firma eingetragenHRB 18601
- Stammkapital eingetragenHRB 18601
- Vertreter geändertKaroline BussertHRB 18601
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck.
- Registergericht
- Amtsgericht Lübeck
- Registernummer
- HRB 18601
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.100,00 €
- Geschäftsanschrift
- Waldstraße 1, 21521 WohltorfStand 16.09.2026
- Gründung
- 20.08.2013
- Tag der letzten Eintragung
- 16.09.20262 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Der Handel mit Holzprodukten für den Innenausbau und den Außenbereich (Boden, Wände, ggf. Decken) sowie mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Wohnaccessoires. Ferner die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.09.2026.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Handel mit Holzprodukten für den Innenausbau und den Außenbereich (Boden, Wände, ggf. Decken) sowie mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Wohnaccessoires. Ferner die Finanz- und Unternehmens- beratung sowie Maklertätigkeiten i.S.v. § 34 GewO aus. Hiervon ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.